„Nur das, was wirklich erlebt und gefühlt wird, überzeugt und verändert.“      

 

- Unbekannt -

Kosten

Gesetzlich Versicherte:

 

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Behandlung von psychischen Erkrankungen. Alles, was Sie dafür benötigen ist Ihr Versichertenkärtchen und - falls Sie an einem Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse teilnehmen - eine Überweisung zur Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt, wie Sie das auch von Ärzten kennen, direkt mit den Krankenkassen, so dass für Sie keine Kosten entstehen.

 

 

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:

 

Die Kosten der Psychotherapie sind in der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) festgelegt und werden Ihnen dementsprechend in Rechnung gestellt. Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Um sicher zu gehen, dass das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie aber vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Kasse nachfragen, ob und in welchem Umfang die Kostenübernahme einer Psychotherapie Gegenstand Ihres Versicherungsvertrages ist.

Die Beihilfe übernimmt die Kosten der Psychotherapie entsprechend dem prozentualen Beihilfeanteil, den Sie auch bei ärztlichen Standardleistungen zurückerhalten. 

 

 

Selbstzahler:

 

Die Honorierung orientiert sich nach dem Stundensatz, den auch die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) vorsieht.